Corona-Hygieneplan des Marion Dönhoff Gymnasiums

                                                                                                                      Stand  15.03.2021

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

da die Zahl der Corona-Infektionen in Deutschland noch immer auf einem hohen Niveau ist, gibt es neue Anpassungen im Hygieneplan:

Auf Grund der derzeitigen Vorgaben der Behörden müssen in der Schule nach wie vor ganz bestimmte Regeln eingehalten werden, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit aller an Schule Beteiligten beizutragen. Der Hygieneplan des MDG folgt dabei dem an allen staatlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg geltenden Hygieneplan und gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Behörde für Schule und Berufsbildung in Abstimmung mit den Maßgaben der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz die Vorgaben an die allgemeine Entwicklung anpasst. (Stand 11.03.2021)

Folgende Vorgaben müssen wir noch immer alle gemeinsam im Blick haben und konsequent befolgen:

Personen mit Corona-typischen Krankheitssymptomen (akute Atemwegserkrankungen, Husten, Fieber), die nicht durch eine chronische Erkrankung zu erklären sind, dürfen die Schulen nicht betreten. Dieses Verbot umfasst alle Personengruppen, die eine Schule betreten wollen. (Muster Hygieneplan Stand 11.03.2021)

 

 

  1. Präsenzpflicht

 

„Die Aufhebung der Präsenzpflicht wird für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie der Schulen der Erwachsenenbildung zunächst bis zum 01.04.2021 verlängert.

 

Für die Anfertigung von Klausuren und die Durchführung von Prüfungshandlungen kann die Schule die persönliche Anwesenheit von Schülerinnen und Schülern anordnen.“

(Stand 15.03.21)

 

  1. Persönliche Hygiene

Weil das Corona Virus von Mensch zu Mensch übertragbar ist, halten wir uns zum Schutz vor Infektionen vor allem an folgende Regeln:

  1. Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemproblemen, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen Gliederschmerzen) bleiben wir zuhause. Das ist wichtig, um niemanden zu gefährden!

 

  1. Wir halten mindestens 1,50 m Abstand zu Schülerinnen und Schülern einer anderen Jahrgangsstufe!Das gilt insbesondere in der Pause und in den Gängen des Schulgebäudes.

 

  1. Wir berühren unser Gesicht und insbesondere die Schleimhäute möglichst nicht, d.h. wir fassen uns nicht an Mund, Augen und Nase.

 

  1. Wir verzichten auf Händeschütteln, Umarmungen und alle anderen Berührungen. Das gilt auch bei der Begrüßung vor der Schule und auf dem Weg zur Schule.

 

  1. Wir achten sehr auf gründliche Handhygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach Kontakten mit öffentlichen Gegenständen, vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten- Gang) und zwar, indem wir

 

  • sorgfältig die Hände waschen. Wichtig: 20 – 30 Sekunden und Hände abtrocknen!
  • oder die Hände desinfizieren. Desinfizieren der Hände ist nur dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist.

 

  1. Öffentliche Gegenstände wie Türklinken berühren wir möglichst nicht mit der vollen Hand, sondern nur mit dem Ellenbogen.

 

  1. Husten und Niesen in die Armbeuge gehört zu den wichtigsten Regeln! Beim Husten oder Niesen müssen wir den größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten und uns am besten wegdrehen.

 

  1. „Alle Personen müssen an den Schulen bis auf weiteres eine medizinische Maske tragen.“ (Musterhygieneplan Stand 11.03.2021)

 

Von dieser grundsätzlichen Regelung gibt es folgende Ausnahmen:

 

  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind alle Personen an den Schulen in der Zeit, in der sie in einem Büro an einem festen Arbeitsplatz arbeiten und zusätzlich untereinander den Mindestabstand einhalten. Das gilt beispielsweise für das Schulsekretariat oder das Lehrerzimmer, aber auch für Elterngespräche, Elternabende und Schulkonferenzen in geeigneten Schulräumen.

 

  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Schülerinnen und Schüler, die an einem festen Platz in der Schulkantine oder in der Regenpause im Klassenraum das Essen einnehmen.

 

  • Wer aus gesundheitlichen Gründen keine MNB tragen kann oder darf, ist von der Maskenpflicht ausgenommen. Diese Unverträglichkeit muss durch ein qualifiziertes Attest nachgewiesen werden, es sollten anpasst an das Ausmaß der Unverträglichkeit und seine Ursachen Zwischenlösungen (Befreiung von der Maskenpflicht nur im Unterrichtsraum o.ä.) angestrebt werden.

 

  • Im der Kohorte zugewiesenen Pausenbereich darf die Maske abgenommen werden. (Siehe Plan zu den Pausenarealen!)

 

  • Die Schulbeschäftigten darauf achten, dass sie im Pausenbereich selbst den Mindestabstand gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie anderen Schulbeschäftigten
  • Ausnahmen von der Maskenpflicht gelten für den Sport-, Theater- und Musikunterricht, wo die Masken abgenommen werden darf, wenn ein Mindestabstand von 2,5 Metern in geschlossenen Räumen bzw. ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien eingehalten werden kann.

 

  • Schülerinnen und Schülern dürfen in allen Prüfungen, Präsentationen und Klausuren dann die Maske abnehmen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Bei der Nichteinhaltung der Maskenpflicht werden von schulischer Seite Maßnahmen ergriffen, wie bei anderen Disziplinverstößen auch!

  1. Allen an den Schulen tätigen Personen soll die Möglichkeit eröffnet werden, sich zweimal in der Woche mittels eines Schnelltests für Laien zu testen. Alle Schülerinnen und Schüler im Hybridunterricht sollen ab dem 22.03.21 einmal in der Woche die Möglichkeit erhalten, sich mittels eines Schnelltests für Laien zu testen. Die Teilnahme ist freiwillig.

 

Bei einem positiven Schnelltestergebnis gilt Meldepflicht. (Stand 11.03.21)

 

Es gelten zudem die Regelungen für die Testungen vom 11.03.21.

  1. Raumhygiene, Lüften und Unterricht

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion müssen Schülerinnen und Schüler in der Schule immer einen Abstand von mindestens 1,50 Metern zu Schülern einer anderen Jahrgangsstufe (Kohorte) einhalten. Innerhalb eines Jahrgangs gibt es kein Abstandsgebot. Das schulische Personal muss untereinander stets das Abstandsgebot einhalten.

In den Fluren achten alle gemeinsam drauf, Abstand zu halten und achten auf Markierungen, die an die Abstände erinnern, z.B. vor der Cafeteria, da dort Schülerinnen und Schüler verschiedener Kohorten aufeinander treffen können und dabei 1,5 Meter Abstand halten müssen!

Und bitte immer rechts gehen!

  • Insbesondere draußen bei den Fahrradständern achten alle auf die Abstandsregel zu Schülerinnen und Schülern einer anderen Jahrgangsstufe!

 

  • Alle halten sich nur dort auf, wo es gestattet ist! Dies gilt insbesondere für die Pausenregionen für die jeweiligen Jahrgangsstufen (siehe Raumplan).

 

  • Alle benutzen immer die Eingänge in das Gebäude, die den kürzesten Weg zum Unterrichtsraum ermöglichen. Das gilt auch, wenn wir in die Pause gehen.
  1. Lüftung der schulischen Räumlichkeiten

 

Wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften in ALLEN schulischen Räumen, da frische Luft eine der wirksamsten Maßnahmen ist, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen. (Musterhygieneplan vom 11.03.2021)

 

  • Alle 20 Minuten wird der Klassenraum unter Aufsicht bei geöffnetem Fenster und geöffneter Tür knapp fünf Minuten quer gelüftet. Frische Luft ist nicht nur gegen Ansteckung gut, sondern auch gut zum Lernen!

 

  • Auch in allen anderen schulischen Räume erfolgt das regelmäßige Quer- und / oder Stoßlüften.

 

 

  • Stoßlüften bedeutet, dass die Fenster und die Türen vollständig geöffnet werden, eine Kipplüftung reicht nicht aus!

 

  • Kommt es bei geschlossenem Fenster bei einzelnen Personen zu Niesen oder Husten, muss unmittelbar gelüftet werden.

 

  • Die Aufsichten und die unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer sorgen dafür, dass die Fenster in den Klassenräumen am Ende des Unterrichts wieder geschlossen werden.

 

  • Wir erinnern uns gegenseitig an die Regel zum Lüften.

 

  1. Hygiene im Sanitärbereich
  • Alle beachten die ausgehängten Regeln an den Toilettenräumen.

 

  • Die Toilettenräume dürfen höchstens von zwei Schülerinnen und Schülern gleichzeitig genutzt werden. Im Vorraum mit Abstand warten!

 

  • Alle beachten die Regeln zum gründlichen Händewaschen. (siehe oben!)

 

  • Jede Jahrgangsstufe nutzt nur die zugewiesenen Toilettenräume.
  1. Pausenzeiten

Auch in den Pausen müssen wir zum Teil Abstand halten. Daher werden wir die Pausen auch anders organisieren:

  • Alle tragen eine medizinische Maske.

 

  • Jede Jahrgangsstufe bleibt in ihrem Bereich des Schulhofes.

 

  • Alle Schülerinnen und Schüler achten auf 1,5 Meter Abstand zu Schülerinnen und Schülern einer anderen Jahrgangsstufe.

 

  • Das schulische Personal untereinander hält stets 1,5 Meter Abstand

 

  • Alle achten gemeinsam auf die Markierungen, die uns an Abstände erinnern.

 

  • NUR in den ausgewiesenen Bereichen auf dem Schulhof (siehe Pausenplan) darf die Maske zum Essen abgenommen werden.

 

  • Wenn eine Regenpause angekündigt wurde, bleiben alle in ihren Klassenräumen bzw. in dem für die Kohorte vorgesehenen Flurbereich (siehe Raumplan).

 

  1. Schulisches Mittagessen und Wasserspender

          Die Kantine ist derzeit nicht geöffnet.

 

  1. Besondere Regeln für die künstlerischen Fächer und Sport

 

Regelungen für die Mittelstufe:

Musik

 

Abweichend von den oben aufgeführten Regelungen zum Mindestabstand sind beim Gesang, beim Spielen von Blasinstrumenten und beim Tanz bis auf weiteres auch zwischen Schülerinnen und Schülern einer Klasse oder einer Jahrgangsstufe ein Mindestabstand von 2,50 Metern einzuhalten. Bei den musikpraktischen Angeboten sind die allgemeinen Hygieneregeln besonders zu beachten. So ist z.B. die Instrumentenweitergabe innerhalb einer Unterrichtsstunde unter den Schülerinnen und Schülern zu vermeiden.

Theater

 

Um Körperkontakt zu vermeiden, müssen im Theaterunterricht andere  Ausdrucksformen der Körperlichkeit gefunden werden; es werden zudem immer nur wenige Personen gleichzeitig im Raum und auf der Bühne agieren können. Außerdem gilt für das Sprechen im Chor bis auf weiteres ein Mindestabstand von 2,50 Metern.

 

Sport

Unterrichtssituationen mit direktem Körperkontakt sind weitestgehend zu vermeiden. Die körperbetonten Bewegungsfelder „Spielen“ sowie „Kämpfen und Verteidigen“ können derzeit nicht bzw. nur eingeschränkt unterrichtet werden. Denkbar sind in diesen Bewegungsfeldern vor allem Technik-, Demonstrations- und Gestaltungsaufgaben sowie Aufgaben mit Schwerpunkt auf individual taktischem Verhalten. Wettkämpfe oder wettkampfnahe Aufgaben sind in den Sportarten Fußball, Handball, Basketball, Volleyball, Hockey, Squash, Judo, und Standardtanz nicht zulässig.

 

Reglungen für die Oberstufe (Ergänzung zum Musterhygieneplan vom 11.03.2021)

Musik

 

Im Musikunterricht ist wie bisher in allen musikpraktischen Phasen (gemeint sind das Singen und Spielen von Blasinstrumenten) ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Wenn der Mindestabstand eingehalten wird, kann für die musikpraktische Phase die Maske abgesetzt werden.

 

Theater

Im Theaterunterricht gilt wie im anderen Unterricht grundsätzlich eine Maskenpflicht. Wenn in besonderen praktischen Phasen davon abgewichen werden soll, ist wie im Musikunterricht ein Mindestabstand von 2,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten.

 

Sport

 

Die allgemeine Maskenpflicht für die Oberstufe gilt nicht für die Praxisphasen des Sportunterrichts, wenn die im Folgenden beschriebenen Regelungen eingehalten werden:

 

  • Sport und Bewegung müssen kontaktfrei ausgeübt werden.

 

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Freien bzw. 2,5 Metern bei der Sportausübung in geschlossenen Räumen zwischen Personen ist einzuhalten.

 

  • Für die Nutzung von Geräten gelten die in der FAQ-Liste des Sportreferats formulierten Regelungen und Empfehlungen.

 

Die Inhalte und Methoden des Sportunterrichts sind an die Abstandsregelungen anzupassen.

 

In den Umkleideräumen, während des Betretens der Halle, während der Reflexionsphasen und bei passiver Teilnahme am Unterricht gilt die Maskenpflicht uneingeschränkt auch für den Sportunterricht. Diese Regelungen gelten auch für die Sportlehrkräfte.

 

  1. Schulbüro

Auch im Schulbüro gelten die Abstandregeln. Alle achten daher auf die Markierungen und die Beschilderung im Wartebereich. Auch hier wird alle 20 Minuten quer gelüftet!

  • Nur wirklich wichtige Dinge im Büro klären. Ansonsten nutzen wir das Bürofenster!
  • Wer sich während des Präsenzunterrichts krankmelden muss, hält unbedingt Abstand und befolgt die Anweisungen des Sekretariats und der Lehrerinnen und Lehrer!

 

  1. Müssen alle am Präsenzunterricht teilnehmen?

Für die Teilnahme am Präsenzunterricht gelten folgende Regeln der Schulbehörde:

„Schülerinnen und Schüler mit höherem Risiko, z. B. mit Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule kommen. Außerdem werden Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern auch dann von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit, wenn sie gesund sind, aber in häuslicher Gemeinschaft mit Personen leben, die im Fall einer Infektion besonders gefährdet wären. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Vater oder Mutter nach einer Organtransplantation Immunsuppressiva einnehmen müssen.

Schülerinnen und Schülern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, die im Kontext mit einer Corona-Infektion als besonderes Risiko eingeschätzt werden (s.o.), können zuhause bleiben und am Distanzunterricht teilnehmen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion leben. Das Vorliegen der Vorerkrankung bzw. besonderen Gefährdung ist glaubhaft zu machen. Dies kann z. B. durch Vorlage eines Schwerbehinderten- oder Transplantationsausweises oder durch eine glaubhafte schriftliche Erklärung zum Grund der Gefährdung geschehen.“ (Corona-Hygieneplan Stand 11.03.2021)

Zuständig für die Anträge zur Befreiung vom Präsenzunterricht sind die Abteilungsleitungen und das Sekretariat.

 

  1. Akuter Corona-Fall und Meldepflicht

Sollte es trotz aller Vorsichtmaßnahmen zu einem akuten Corona-Fall in der Schule kommen, sind wir verpflichtet, uns an folgende Vorgaben zu halten:

  • Treten während des Unterrichts oder dem Ganztag in der Schule bei Schülerinnen und Schülern Corona-Symptome auf oder ist ein Selbsttest in der Schule positiv, müssen diese in einem gesonderten Raum auf die Abholung durch die Eltern warten.
  • Treten während des Unterrichts oder dem Ganztag in der Schule bei Beschäftigten Corona-Symptome auf oder ist ein Selbsttest positiv, werden diese gebeten, das Schulgelände umgehend zu verlassen.

Aufgrund der Corona Virus Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektions-schutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Schulen dem zuständigen bezirklichen Gesundheitsamt der Behörde für Schule und Berufsbildung zu melden. Dies geschieht umgehend durch die Schulleitung.

Nach Bestätigung einer Corona-Erkrankung sind die entsprechenden Schritte in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt einzuleiten.

Bitte sorgen Sie als Eltern dafür, dass möglichst erreichbar sind. Informationen über Unterrichtsausfall oder eine ggfls. notwendige teilweise Schulschließung werden umgehen per IServ und/oder telefonisch mitgeteilt.

 

  1. Weg zur Schule
  • Alle achten darauf, beim Betreten des Schulgeländes eine medizinische Maske zu tragen und erinnern auch andere daran.

 

  • Alle vermeiden unnötige Wege durch das Schulgebäude. Siehe Raumplan!

 

  • Auch im Bus und auf dem Weg zur Schule achten wir auf die Abtsandregel von 1,5 Meter.

 

  • Solange vorgeschrieben, tragen wir im öffentlichen Nahverkehr Schutzmasken.

(Stand 11.03.2021)

 

 

  1. Konferenzen und Versammlungen

Zusammenkünfte in der Schule werden auf das unbedingt notwendige Mindestmaß begrenzt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen. Auch Elternversammlungen können als Video- oder Telefonkonferenzen organisiert werden.

 

13.   Schulische Veranstaltungen und Gremiensitzungen

Sitzungen der schulischen Gremien sowie weitere schulische Veranstaltungen (wie z.B. Elternabende) finden regelhaft unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Hierzu gehören auch Findungsverfahren. (B-Brief vom 11.03.2)

 

14.    Zugang von Eltern und schulfremden Personen

Eltern und schulfremde Personen müssen auf dem Schulgelände und im Schulgebäude eine medizinische Maske tragen und der Besuch muss dokumentiert werden.

Bitte melden Sie sich daher stets im Schulbüro an, wenn Sie einen Termin in der Schule wahrnehme

 

15.    Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrer

Personen, die sich vor der Rückkehr von einer Reise nach Deutschland in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) festgelegten Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder einem Virusvariantengebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule nur betreten, wenn sie die jeweils gültigen Quarantäneregelungen erfüll

Die Gebiete werden regelmäßig aktualisiert auf den Seiten des RKI unterhttps://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html veröffentlicht.

Die jeweils geltenden Quarantäneregelungen für die Freie und Hansestadt Hamburg sind hier veröffentlicht: https://www.hamburg.de/coronavirus

Hat die Schule Hinweise darauf, dass Schülerinnen und Schüler oder andere Personen aus dem schulischen Umfeld diese Bedingungen nicht erfüllen, sind sie umgehend nach Hause zu schicken und bis zur Vorlage entsprechender Bescheinigungen vom Präsenzunterricht auszuschließen!(Muster Hygieneplan Stand 11.03.2021)

~   ~   ~

Wir wünschen uns allen, dass das Lernen in der Schule und daheim trotz der widrigen Umstände weiter Freude macht, der Wechselunterricht gelingt, und viele persönlich bereichernde Erfolge erzielt werden!

Wir sind davon überzeugt, dass wir als Schulgemeinschaft die Herausforderungen weiterhin mit Humor, Augenmaß und Zuversicht meistern werden.

 

Das Schulleitungsteam des MDG