Die Schülervertretung an Schulen in Hamburg

Nach dem Hamburgischen Schulgesetz haben die Schülerinnen und Schüler garantierte Rechte für die Mitentscheidung und -gestaltung ihrer Schule. Ihre gesetzlich vorgesehenen Interessenvertretungen sind die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und das Schulsprecherteam.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher werden innerhalb der ersten vier Wochen für die gesamte Dauer des Schuljahres gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse insbesondere in Fragen der Unterrichtsgestaltung, Leistungsbeuteilung sowie bei Konflikten in der Klasse. Sie sind Mitglieder des Schülerrates und der Klassenkonferenz (zusammen mit den Lehrern und den Elternvertretern einer Klasse). In der Oberstufe treten die Stufensprecher an die Stelle der Klassensprecher.

Die Sprecherinnen und Sprecher aller Klassen und Stufen bilden den Schülerrat. Dieser vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule und gegenüber der Schulbehörde. Außerdem entsendet der Schülerrat Vertreter in die Schulkonferenz (also das höchste Entscheidungsgremium der Schule) und in den Kreisschülerrat. Dort können die Schüler zusammen mit den Schülervertretern der anderen Schulen des Schulkreises über Fragen, die schulübergreifend von bedeutung sind, beraten.

Innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres wählen alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Schulsprecher, in der Regel ein Team von bis zu sieben Mitgliedern. Dieses Team vertritt im Rahmen der Beschlüsse des Schüllerates die Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternrat, Schulbeirat und Schulkonferenz. Außerdem organisiert das Schulsprecherteam die Schülerratsreisen, in denen sich die Schülervertreter qualifizieren und gemeinsame Konzepte entwickeln können.

Hier könnt ihr dem Schülerteam eine Nachricht zukommen lassen:

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