Schülervertretung

Schülerinnen und Schüler haben nach dem Hamburgischen Schulgesetz garantierte Rechte für die Mitentscheidung und Mitgestaltung ihrer Schule. Ihre Interessenvertretungen sind die Klassensprecherinnen und Klassensprecher und das Schulsprecherteam.

Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher werden innerhalb der ersten vier Wochen für die gesamte Dauer des Schuljahres gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse insbesondere in Fragen der Unterrichtsgestaltung, Leistungsbeuteilung sowie bei Konflikten in der Klasse. Sie sind Mitglieder des SchülerInnenrates und der Klassenkonferenz (zusammen mit den Lehrern und den Elternvertretern einer Klasse). In der Oberstufe treten die Stufensprecher an die Stelle der Klassensprecher.

Die Sprecherinnen und Sprecher aller Klassen und Stufen bilden den SchülerInnenrat. Dieser vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule und gegenüber der Schulbehörde. Außerdem entsendet der SchülerInnenrat Vertreter in die Schulkonferenz (also das höchste Entscheidungsgremium der Schule) und in den KreisschülerInnenrat. Dort können die Schüler zusammen mit den Schülervertretern der anderen Schulen des Schulkreises über Fragen, die schulübergreifend von Bedeutung sind, beraten.

Innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres wählen alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule die Schulsprecher, in der Regel ein Team von bis zu sieben Mitgliedern. Dieses Team vertritt im Rahmen der Beschlüsse des SchülerInnenrates die Schülerinnen und Schüler gegenüber Schulleitung, Lehrerkonferenz, Elternrat, Schulbeirat und Schulkonferenz. Außerdem organisiert das Schulsprecherteam die SchülerInnenratsreisen, in denen sich die Schülervertreter qualifizieren und gemeinsame Konzepte entwickeln können.

Die Schülervertreter des MDG

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