Aktuelle Informationen

zum Umgang mit den Maiferien und den Risikogebieten

Stand: 06.05.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

grundsätzlich wird angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens von Urlaubsreisen in Risikoländer abgeraten. Für alle Reisenden gelten daher folgende, grundsätzliche Regelungen:


Alle Schülerinnen und Schüler mit Schulbeginn ab Montag, den 17.05.2021 (Präsenzteilnahme) müssen eine Erklärung ihrer Sorgeberechtigten in der Schule abgeben, die Auskunft darüber erteilt, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und – wenn ja – ob sie die vorgesehen Quarantäne eingehalten haben und ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorliegt.


Familien, die eine Auslandsreise planen, sind verpflichtet, sich in eigener Verantwortung sowohl vor als auch nach einem Auslandsaufenthalt über die für sie an ihrem Wohnort geltenden, landesspezifischen Regelungen, als auch über die aktuell geltenden Bestimmungen des Bundes zur neuen Corona-Einreiseverordnung zu informieren, ggf. unter Hinzuziehung des für sie zuständigen Gesundheitsamtes. Die Corona-Einreiseverordnung ist nachfolgend verlinkt: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Verordnungen/Corona-Einreiseverordnung_BAnz.pdf 

 

Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor Einreise nach Hamburg in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen sich nach Einreise für 14 Tage in Quarantäne begeben und grundsätzlich vor Einreise das für sie zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Regelungen zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende aus dem Ausland wurden verschärft. Nach der aktuellen Fassung der Eindämmungsverordnung müssen Reiserückkehrer grundsätzlich 14 Tage in Quarantäne.

Die Übersicht zu den Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten finden Sie hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Die Meldung müssen alle Einreisenden und Rückkehrenden vornehmen – unabhängig von der Art der Einreise, per Flugzeug, Bahn oder Auto. Sie sollte über ein digitales Meldeformular unter www.einreiseanmeldung.de vorgenommen werden, auch per Mobilgerät. Auch eine sogenannte „Aussteigekarte“ gilt als Dokumentation der Einreise. Zudem müssen sie unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einen Test auf das Coronavirus in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten machen lassen. Es kann auch ein Test vor Einreise gemacht werden. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Tests müssen die Anforderungen des Robert Koch-Instituts (www.rki.de/covid-19-tests) erfüllen.

Wichtig: Die Quarantänepflicht für vierzehn Tage besteht unabhängig vom Testergebnis weiterhin. 

Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, weil 

1. in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder 

2. in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvarianten-Gebiet), 

haben bereits bei Einreise einen negativen Test auf das Coronavirus mitzuführen und auf Anforderung vorzulegen. Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein negatives Testergebnis, die nicht älter als 48 Stunden vor Einreise sein dürfen. Der Nachweis ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen.

Testergebnisse können Sie hier online an das zuständige Hamburger Gesundheitsamt übermitteln: www.hamburg.de/corona-kontakt. 

Die Testung ist seit dem 16. Dezember 2020 kostenpflichtig und nicht mehr am Hamburger Hbf/ZOB möglich.

Risikogebiete sind ausländische Gebiete mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus. Das RKI weist die Risikogebiete tagesaktuell aus. Die Ausweisung von Risikogebieten wird anhand der epidemiologischen Lage regelmäßig aktualisiert. Entscheidend ist die Lage zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland. Gebiete in Deutschland mit einer hohen Zahl an Corona-Fällen (sogenannte Hochinzidenzgebiete) sind keine Risikogebiete nach den Empfehlungen des RKI. Eine kurzzeitige Anwesenheit in einem Risikogebiet, zum Beispiel bei einer Pause im Rahmen einer Durchreise, gilt nicht als Aufenthalt und führt nicht zu einer Quarantänepflicht.

Die Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten beziehen sich daher ausschließlich auf Risikogebiete außerhalb der Bundesrepublik. Wenn Sie aus innerdeutschen Risikogebieten nach Hamburg zurückkehren, unterliegen Sie keiner Quarantänepflicht. Bitte halten Sie die allgemeinen Hygieneregeln an Ihrem Reiseziel während Ihres Aufenthalts sehr gut ein und achten Sie vor dem Schulbesuch Ihres Kindes in besonderem Maße darauf, dass sich keine Corona-typischen Krankheitssymptome entwickelt haben bzw. reagieren Sie ansonsten entsprechend.

Wie bereits nach den letzten Ferien möchten wir auch im Mai 2021 sicherstellen, dass rückkehrende Schülerinnen und Schüler aus Risikogebieten sich in die erforderliche Quarantäne (s.o.) begeben und das Schulgelände zum Schulbeginn nicht betreten, sofern kein negatives Corona-Testergebnis nach vorheriger fünftägiger Quarantäne vorgelegt werden kann.

Deshalb sollen alle Schülerinnen und Schüler mit Schulbeginn ab Montag, den 17.05.2021 eine Erklärung ihrer Sorgeberechtigten in der Schule abgeben, die Auskunft darüber erteilt, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und – wenn ja – ob sie die vorgesehen  Quarantäne eingehalten haben und ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorliegt.

Hierzu verwenden Sie bitte das anhängende Dokument, welches Sie hier finden: Formular für die Reiserückkehr

Wir danken Ihnen für ihr Verständnis und für ihre Unterstützung zur Gesundhaltung unserer Schulgemeinschaft!

Formular Urlaubsrückkehrer