Hausordnung des Marion Dönhoff Gymnasiums

vom 26.5.2015 // Fassung vom 6.6.2024 (gültig ab 1.8.2024)Download der Hausordnung

Präambel

Die Schulkonferenz des Marion Dönhoff Gymnasiums hat auf der Grundlage des Leitbildes der Schule die folgende Hausordnung beschlossen. Die Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.

Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus. In dieser Hausordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst handelt und als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft verstanden wird. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien, Sachen, Ressourcen der Schule und dem Eigentum anderer.

 

Regelungen

  1. Der Aufenthalt auf dem Schulgelände ist grundsätzlich nur für schulische Zwecke erlaubt. Für Schulfremde ist immer die Anmeldung im Sekretariat oder beim Hausmeister notwendig. Das Befahren des Schulgeländes (einschließlich der Sportanlage) ist grundsätzlich verboten. Fahrzeuge müssen auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt bzw. angeschlossen werden. Nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule dürfen die Parkplätze auf dem Schulgelände betreten und benutzen.

 

  1. Schülerinnen und Schüler der Beobachtungs- und Mittelstufe dürfen zu ihrer eigenen Sicherheit das Schulgelände während der Schulzeit (Stunden, Pausen) nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen. In den Mittagspausen des Ganztagsbetriebs dürfen die Schülerinnen und Schüler, die nicht in der Schule essen und am Schulangebot teilnehmen, mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern (Sorgeberechtigten) das Schulgelände verlassen.

 

  1. Alle Handlungen, die andere gefährden, sind zu unterlassen. Hierzu gehören z.B. das Ballspielen und Herumtoben im Schulgebäude sowie das Klettern auf die Dächer und das Werfen von Schneebällen. Sorgsamer Umgang mit dem Schuleigentum ist für alle verpflichtend. Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Schäden werden umgehend dem Hausmeister gemeldet. Die Verantwortung für Verletzungen und Schäden muss der Verursacher bzw. die Verursacherin tragen.

 

  1. Gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderen Drogen sind nicht erlaubt. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Das Mitführen von Cannabis auf dem Schulgelände und auf schulischen Veranstaltungen (inklusive Klassen- und Studienreisen) ist grundsätzlich untersagt.

 

  1. Krankmeldungen der Schülerinnen und Schüler müssen morgens bis 8 Uhr vorliegen. Bitten um Entschuldigungen für minderjährige kranke Schülerinnen und Schüler werden von den Sorgeberechtigten unverzüglich auf WebUntis eingetragen. Volljährige Schülerinnen und Schüler formulieren diese Bitten selbst. Die zuständige Lehrkraft prüft und gewährt ggf. die Entschuldigung.
  2. Digitale Endgeräte (wie z.B. Smartphones, Tablets, Laptops oder MP3-Player) dürfen von Schülerinnen und Schülern in Unterrichtszeiten nur genutzt werden, wenn es eine Lehrkraft erlaubt. Außerhalb der Unterrichtszeiten gelten für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände folgende Regelungen:

    • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen digitale Endgeräte nur nutzen, wenn es ihnen eine schulische Lehrkraft gestattet.

    • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 dürfen digitale Endgeräte außer Smartphones nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb des Schulgebäudes nutzen.

    • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen digitale Endgeräte nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb des Schulgebäudes und in dafür von der Schulleitung ausgewiesenen Aufenthaltsräumen nutzen.

    • Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen digitale Endgeräte nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb der Kantine und nicht in der ersten und zweiten großen Pause in der Schulbibliothek verwenden.

    Schulische Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats können diese Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte im Einzelfall außer Kraft setzen. Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Geräte von einer Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Sie können im Sekretariat im Rahmen der Öffnungszeiten von den Sorgeberechtigten sofort und von den betroffenen Schülerinnen und Schülern nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Bei drei Verstößen gegen diese Regelungen in einem Schuljahr führen die jeweiligen Klassenlehrkräfte ein Gespräch mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Sorgeberechtigten.

     

    1. Alle Schülerinnen und Schüler verlassen in den großen Pausen (nach der 2. 4, und 6. Stunde) grundsätzlich die Unterrichtsräume (inklusive Vorräume und Umkleidekabinen) sowie das Klassenhaus. Es gelten folgende Ausnahmen für diese Pausen:

     

    • Allen Schülerinnen und Schülern ist der Besuch der Lernmittelbücherei zu den Öffnungszeiten gestattet.

    • Die Vorräume der Klassenräume dürfen als Durchgang für die Toiletten genutzt werden.

     

    1. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dafür verantwortlich, dass die Schulräume und das Schulgelände im sauberen Zustand bleiben. Sie sind verantwortlich dafür, dass keine Energieressourcen verschwendet werden und dass der Müll nach Möglichkeit getrennt wird. Das Reinigungspersonal wird von den Schülerinnen und Schülern bei der Reinigung des Schulgebäudes mit folgenden Arbeiten nach der letzten Stunde eines Schultages gemäß Reinigungsplan unterstützt:
      1. Die Stühle werden hochgestellt.
      2. Der Raum wird gefegt.
      3. Das Whiteboard wird gewischt.
      4. Die Fenster werden geschlossen.
      5. Die Heizung wird auf Stufe 2 gedreht.
      6. Das Licht wird ausgeschaltet.

       

      1. Sollte 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Unterrichtsraum erscheinen, sind die Klassensprecherinnen und Klassensprecher verpflichtet, dies im Sekretariat zu melden.

       

      1. Plakate, Flyer und Handzettel dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung aufgehängt bzw. verteilt werden.

       

      1. Bei Feueralarm (wiederkehrendes akustisches Signal) wird das Schulgebäude zügig, aber ohne Hast verlassen. Der Fluchtplan ist bzw. die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.

       

      1. Fundsachen sollen umgehend beim Hausmeister abgegeben werden. Sie werden lediglich sechs Monate in der Schule gelagert.

       

      Schlussbestimmungen

       

      In jeder neuen 5. Klasse stellen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer diese Hausordnung vor. Bei Bedarf (z.B. bei inhaltlichen Veränderungen dieser Hausordnung, beim Wechsel der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder veränderter Klassenzusammensetzung) wird von den Lehrkräften an diese Hausordnung erinnert. Die Nutzerordnungen für die Computernetze und die Bibliothek (s. Anlagen) sind Bestandteile dieser Hausordnung.

      Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich auch dann Gültigkeit, wenn sie Regelungen dieser Hausordnung widersprechen.

      Verstöße gegen diese Hausordnung haben pädagogische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §49 des Hamburgischen Schulgesetztes (HmbSG) zur Folge.