Präambel
Die Schulkonferenz des Marion Dönhoff Gymnasiums hat auf der Grundlage des Leitbildes der Schule die folgende Hausordnung beschlossen. Die Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten sowie für alle anderen Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.
Das Zusammenleben in der Schule erfordert, dass alle aufeinander Rücksicht nehmen. Dies setzt gegenseitige Achtung und Anerkennung voraus. In dieser Hausordnung sind die wichtigsten Grundsätze niedergelegt, die dazu beitragen sollen, dass jede und jeder Einzelne verantwortungsbewusst handelt und als respektiertes Mitglied der Schulgemeinschaft verstanden wird. Dazu gehört auch der pflegliche Umgang mit den Materialien, Sachen, Ressourcen der Schule und dem Eigentum anderer.
Regelungen
Digitale Endgeräte (wie z.B. Smartphones, Tablets, Laptops oder MP3-Player) dürfen von Schülerinnen und Schülern in Unterrichtszeiten nur genutzt werden, wenn es eine Lehrkraft erlaubt. Außerhalb der Unterrichtszeiten gelten für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände folgende Regelungen:
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 dürfen digitale Endgeräte nur nutzen, wenn es ihnen eine schulische Lehrkraft gestattet.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7 und 8 dürfen digitale Endgeräte außer Smartphones nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb des Schulgebäudes nutzen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 und 10 dürfen digitale Endgeräte nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb des Schulgebäudes und in dafür von der Schulleitung ausgewiesenen Aufenthaltsräumen nutzen.
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 und 12 dürfen digitale Endgeräte nur leise und ohne die Anfertigung von Bild- bzw. Tonaufnahmen außerhalb der Kantine und nicht in der ersten und zweiten großen Pause in der Schulbibliothek verwenden.
Schulische Lehrkräfte oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sekretariats können diese Regelungen zur Nutzung digitaler Endgeräte im Einzelfall außer Kraft setzen. Bei Verstößen gegen diese Regelungen werden die Geräte von einer Lehrkraft eingezogen und im Sekretariat verwahrt. Sie können im Sekretariat im Rahmen der Öffnungszeiten von den Sorgeberechtigten sofort und von den betroffenen Schülerinnen und Schülern nach Unterrichtsschluss abgeholt werden. Bei drei Verstößen gegen diese Regelungen in einem Schuljahr führen die jeweiligen Klassenlehrkräfte ein Gespräch mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern bzw. Sorgeberechtigten.
Allen Schülerinnen und Schülern ist der Besuch der Lernmittelbücherei zu den Öffnungszeiten gestattet.
Die Vorräume der Klassenräume dürfen als Durchgang für die Toiletten genutzt werden.
Schlussbestimmungen
In jeder neuen 5. Klasse stellen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer diese Hausordnung vor. Bei Bedarf (z.B. bei inhaltlichen Veränderungen dieser Hausordnung, beim Wechsel der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder veränderter Klassenzusammensetzung) wird von den Lehrkräften an diese Hausordnung erinnert. Die Nutzerordnungen für die Computernetze und die Bibliothek (s. Anlagen) sind Bestandteile dieser Hausordnung.
Gesetzliche Vorschriften, behördliche Regelungen und besondere Anordnungen der Schule haben selbstverständlich auch dann Gültigkeit, wenn sie Regelungen dieser Hausordnung widersprechen.
Verstöße gegen diese Hausordnung haben pädagogische Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen nach §49 des Hamburgischen Schulgesetztes (HmbSG) zur Folge.