„Gute Schule“ braucht eine laute, meinungsstarke und aktive Vertretung der eigenen Interessen unserer Schülerinnen und Schüler – nicht nur, weil es laut Hamburgischem Schulgesetz ein garantiertes Recht auf Mitentscheidung und Mitgestaltung ihrer Schule gibt, sondern vor allem, weil nur so Schule zu einem Lebensort von Kindern und Jugendlichen werden kann, an welchem Selbstwirksamkeit, ein harmonisches soziales Miteinander und Lernmotivation erlebbar werden können.
Die gesetzlich garantierten Interessenvertretungen der Schülerinnen und Schüler sind die gewählten Klassen- und Stufensprecher:innen und das Schulsprecher:innenteam – die Schülervertretung (SV).
Die Klassensprecher:innen werden innerhalb der ersten vier Wochen für die gesamte Dauer des Schuljahres gewählt. Sie vertreten die Interessen ihrer Klasse insbesondere in Fragen der Unterrichtsgestaltung, Leistungsbeurteilung sowie bei Konflikten in der Klasse. Sie sind Mitglieder des Schüler:innen-Rats (SR) und der Klassenkonferenz (zusammen mit den Lehrenden und den Elternvertreter:innen einer Klasse).
In der Oberstufe treten die Stufensprecher:innen an die Stelle der Klassensprecher:innen. Sie bündeln die Anliegen und Interessen der Jahrgangsstufen und setzen sich für diese in der Schülervertretung ein. Sie sind ebenfalls Mitglieder des Schüler:innen-Rats (SR) und spielen eine zentrale Rolle in der Organisation und Entscheidungsfindung.
Innerhalb der ersten sechs Wochen des Schuljahres wählen alle Schülerinnen und Schüler das Schulsprecher:innen-Team, das in der Regel aus bis zu sieben Mitgliedern besteht.
Dieses Team vertritt im Rahmen der Beschlüsse des Schüler:innen-Rates die Schülerschaft gegenüber der Schulleitung, der Lehrerkonferenz, dem Elternrat, dem Schulbeirat und der Schulkonferenz. Außerdem organisiert das Schulsprecher:innen-Team die SV-Reisen, in denen sich die Mitglieder des SR qualifizieren, weiterbilden und gemeinsam neue Konzepte entwickeln.
Die Abgeordneten aller Klassen und Stufen bilden den Schüler:innen-Rat (SR). Dieser vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler innerhalb der Schule und gegenüber der Schulbehörde.
Außerdem entsendet der Schüler:innen-Rat Vertreter:innen in die Schulkonferenz (das höchste Entscheidungsgremium der Schule) und in den Kreisschüler:innen-Rat. Dort können die Schüler:innen zusammen mit den Vertreter:innen der anderen Schulen des Schulkreises über Fragen beraten, die schulübergreifend von Bedeutung sind.
Innerhalb des Schüler:innen-Rates werden Beschlüsse gefasst, die die gesamte Schulgemeinschaft betreffen, und wichtige Projekte initiiert, die das Schulleben verbessern und bereichern.